Was ist das?

Dies ist die im Browser ausfüllbare Version eines Protokolls für Wahlen in Elternversammlungen in Klassen, Lerngruppen und Jahrgängen in Berlin. Sie können es nach dem Ausfüllen (z.B. als PDF) drucken oder als .docx-Datei exportieren. Was gibt es sonst noch?

Wie aktuell ist das Protokoll?

Die letzte geprüfte Schulgesetzänderung ist vom 4.7.2024 (AGH-Beschluss, trat 1.8.2024 bzw. 1.1.2025 in Kraft). Daraus ergaben sich keine notwendigen Änderungen.

Seit 1.1.2025 gilt nach über 20 Jahren "neues" SchulG endlich eine aktualisierte Wahlordnung. Die alte Wahlordnung zum Schulverfassungsgesetz ist damit endgültig komplett außer Kraft getreten. Die neue Wahlordnung wurde hier eingearbeitet; Fehler dabei oder weitere Anpassungen sind aber möglich. Bitte die Vorlagen für 2024/25 und früher nicht mehr nutzen.

Bitte als Desktop-Webseite nutzen!

Dieses Seite ist für die Desktopnutzung entworfen. Auf Smartphones und ggf. Tablets verwenden Sie bitte die Einstellung "Desktop-Webseite" (Firefox) bzw. "Desktopwebseite" (Chrome) bzw. "aA" → "Desktop-Webseite anfordern" (Safari ab iOS 13). Die mobile Ansicht, die Sie gerade sehen, kann beim Drucken als PDF und Export als .docx zu Formatierungsfehlern führen und ist primär zum (Mit)Lesen der Wahlerläuterungen gedacht. Sollten Sie diesen Text auf Ihrem PC oder Laptop sehen, stellen Sie bitte sicher, dass das Browserfenster breit genug ist.

Anleitung

Dieses Dokument ist im Browser ausfüllbar. Überschriften, Fließtext und Tabellenköpfe sind nach Drücken der Schaltfläche auch editierbar und anschließend kann eine angepasste Version lokal gespeichert werden (Dokument speichern). Das Dokument wird (bis auf farbige Ränder) sehr ähnlich zur Bildschirmabbildung gedruckt. Sofern kein privater Modus o.ä. genutzt wird, werden ausgefüllte Felder und Änderungen im lokalen Speicher des Browsers auch nach dem Beenden gesichert (Tipp: testen). Die Schaltflächen Daten löschen bzw. Änderungen verwerfen löschen die jeweils gespeicherten Werte. Die Felddaten können auch exportiert und importiert werden. Seiten mit + oben rechts können vervielfältigt werden, Seiten mit x sind entfernbar, sodass sie nicht mitgedruckt werden, die Seitenanzahl passt sich jeweils automatisch an. Ebenso wird diese Anleitungsseite nicht gedruckt. Weil das ganze Dokument nur aus einer HTML-Datei besteht, können Sie es einfach speichern, offline nutzen und weitergeben.

Dies ist ein docx-Export, für die ursprüngliche Web-Version siehe unten. Die Formularfelder (Schule, Anzahl abgegebener Stimmen etc.) sind als unterstrichener Leerraum umgesetzt, da sich echte Formularelemente (Fill-In) als weniger nutzbar herausgestellt haben. Das Dokument wird mit OnlyOffice (und seltener LibreOffice) getestet, kleine Fehler in MS Office sind nicht auszuschließen.

Datenschutz

Das Formular verwendet den localStorage der Web Storage API. Das bedeutet, dass die Felddaten automatisch von Ihrem Browser gespeichert werden und auch nach einem Browserneustart verfügbar sind. Das Formular arbeitet komplett offline, es werden keine Felddaten an Server gesendet. Wenn Sie auf einem fremden PC arbeiten, exportieren und löschen Sie die Daten am Ende (z.B. nach Druck in Datei).

Weitergabe

Dieses Werk ist lizenziert unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 (bekannt als CC-BY-SA 4.0). Zusätzlich ist es gestattet, unter Nutzung dieses Dokuments eine PDF-Version oder einen Ausdruck des ganzen Dokuments oder eines Teils (insbesondere ohne Anleitungsseite) zu erstellen und ohne Namensnennung zu verbreiten und zu archivieren. Wenn Sie nur die GUI dieses Dokuments übernehmen und z.B. ein Dokument zu einem anderen Zweck erstellen, genügt es die technischen Autor:innen dieses Dokuments aufzulisten.

Die jeweils aktuelle Version finden Sie unter:
https://elternmaterialberlin.github.io/gremiendoks/ev/ev-wahlprotokoll.html
als Teil der Materialsammlung:
https://github.com/ElternmaterialBerlin/gremiendoks.
Dort finden Sie auch weitere Dokumente zur Elternarbeit und können eine verbesserte Version dieses Dokuments einsenden.

Technische Autor:innen (Javascript, CSS-Stile etc.)

Inhaltliche Autor:innen (Texte)

Haftungsausschluss

Die Autor:innen sind in der Mehrheit aktive Eltern ohne juristische Ausbildung. Entsprechend kann für die korrekte Auslegung von Gesetzen (Schulgesetz, DSGVO, etc.) keine Garantie gegeben werden. Falls Sie Fehler oder Unklarheiten feststellen, bitten wir Sie die zuletzt aktiven Autor:innen zu kontaktieren.

Warum HTML?

Zum Zeitpunkt der ersten Erstellung (2020-2022) ist die Druckdarstellung über die drei wichtigsten Desktopbrowser hinweg relativ konsistent. Die gewählte Implementierung erlaubt zudem das Anpassen von Teilen des Dokuments ohne HTML-Kenntnisse. Da die korrekte Verarbeitung von Stilen in Office-Dokumenten über Anwendungen (und Anwender:innen) hinweg immer wieder problematisch ist, wurde bewusst kein OOXML (.docx) oder OpenDocument (.odt) eingesetzt. TeX würde zwar konsistentere Druckdarstellung und bessere Langzeitnutzbarkeit desselben Dokuments erlauben, ist aber für die Elternarbeit zu wenig verbreitet und schließt daher viele Mitarbeitende aus. Seit 2023 ist Export als docx möglich, diese Datei wird direkt aus der HTML-Seite generiert, profitiert also von zukünftigen Änderungen dieser.

Drucktipps

Kopf- und Fußzeilen des Browsers müssen ausgestellt und das Drucken vom Hintergrund (Firefox) bzw. Hintergrundgrafiken (Chrome) erlaubt werden. Zudem sollten keine Schriftarten erzwungen werden, da sonst z.B. der Inhalt nicht auf die Seite passt. Falls Sie eine zusätzliche leere Seite in der Druckvorschau bekommen (beobachtet in Safari), stellen Sie die Skalierung auf 99% oder weniger ein. Unter Android kann man direkt aus Firefox seit Version 69 keine PDFs mehr erstellen (zumindest nicht mit den nötigen Einstellungen), mit Chrome wählt man Teilen und dann Drucker (auch für PDF-Export).

Wahlprotokoll der Klassenelternversammlung

(basierend auf dem Schulgesetz des Landes Berlin (SchulG) und der Wahlordnung zum Schulgesetz (SchulGWahlO))

1. Feststellung der anwesenden Wahlberechtigten und der Stimmenzahl

Wahlberechtigte mit (siehe Anwesenheitsliste als Anlage).

2. Wahl (oder Bestimmung) der Wahlleitung

3. Durchführung der Wahl und Erfassung der Kandidierenden

Kandidierende als Elternsprecherin oder Elternsprecher der Klasse

Name Anzahl der Stimmen

     

(bei > 4 Kandidierenden bitte Extrablatt nutzen; Wahlart: geheim/offen/Block; Anzahl Stimmzettel nur bei geheimer Wahl)

Wahlergebnis Klassenelternsprecherinnen / Klassenelternsprecher
Name E-Mail / Telefon

Kandidierende für stellvertretende Elternsprecherinnen oder Elternsprecher der Klasse

stellvertretende Elternsprecherinnen oder Elternsprecher gewählt werden. (maximal 4)

Name Anzahl der Stimmen

     

(bei > 4 Kandidierenden bitte Extrablatt nutzen; Wahlart: geheim/offen/Block; Anzahl Stimmzettel nur bei geheimer Wahl)

Wahlergebnis stellvertretende Klassenelternsprecherinnen / Klassenelternsprecher
# Name E-Mail / Telefon
Wahlprotokoll Klassen-EV
Seite
Editieren an/aus Dokument speichern Änderungen verwerfen
Daten löschen Daten exportieren Daten importieren als docx speichern

Kandidierende für die Mitglieder der Klassenkonferenz

Name Anzahl der Stimmen

     

(bei > 3 Kandidierenden bitte Extrablatt nutzen; Wahlart: geheim/offen/Block; Anzahl Stimmzettel nur bei geheimer Wahl)

Wahlergebnis Mitglieder der Klassenkonferenz
Name E-Mail / Telefon

Kandidierende für stellvertretende Mitglieder der Klassenkonferenz

stellvertretende Mitlieder der Klassenkonferenz gewählt werden. (maximal 4)

Name Anzahl der Stimmen

     

(bei > 3 Kandidierenden bitte Extrablatt nutzen; Wahlart: geheim/offen/Block; Anzahl Stimmzettel nur bei geheimer Wahl)

Wahlergebnis stellvertretende Mitglieder der Klassenkonferenz
# Name E-Mail / Telefon

4. Einspruchsrecht und Unterschrift(en) der Wahlleiter:innen und Helfer:innen

Einspruch gegen die Wahlen oder Wahldurchführung sind innerhalb einer Woche schriftlich begründet bei der Wahlleitung oder der Schulleitung einzulegen.

Name geleitete Wahlen Helfer:in bei Unterschrift
Wahlprotokoll Klassen-EV
Seite

Erläuterungen zum Wahlprotokoll der Klassenelternversammlung

1. Feststellung der anwesenden Wahlberechtigten und der Stimmenzahl

Wahlberechtigt/stimmberechtigt sind bei einer Elternversammlung nach § 89 die anwesenden Erziehungsberechtigten. Für jedes Kind können zwei Stimmen abgeben werden, auch wenn nur ein*e Erziehungsberechtigte*r anwesend ist. Eltern können Ihre Stimme auf z.B. Großeltern übertragen, SchulG Berlin § 88 (4): Die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten können an Stelle der oder neben den Sorgeberechtigten diejenigen volljährigen Personen wahrnehmen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Sorgeberechtigten anvertraut oder mit anvertraut ist; das Einverständnis ist der Schule auf Verlangen schriftlich nachzuweisen. Dies ist aber auf enge Vertraute des Kindes beschränkt (siehe AGH Drucksache 17/12242). Jede Person darf maximal vier Stimmen abgeben (wichtig z.B. bei Geschwistern in einer Klasse).

2. Wahl der Wahlleitung

§ 4 (1) SchulGWahlO: Die Leitung einer Wahl obliegt der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter. Die Wahlleitung übernimmt ein nicht kandidierendes Mitglied oder eine nicht dem Gremium, der Versammlung oder der jeweiligen Gesamtheit der Wahlberechtigten angehörende Person.

§ 4 (2) SchulGWahlO: Die Wahlberechtigten wählen die Wahlleiterin oder den Wahlleiter in offener Abstimmung. Die Abstimmung führt durch, wer den Wahltermin bekanntgegeben hat oder eine von ihm oder ihr beauftragte Person, die die Sitzung oder Versammlung, in der die Wahl durchgeführt wird, leitet. Sofern sich bei Wahlen in den Schulen aus der Abstimmung eine Wahlleiterin oder ein Wahlleiter nicht ergibt, leitet die Schulleiterin oder der Schulleiter oder eine von ihr oder ihm beauftragte Lehrkraft die Wahl. [...]

Für die Elternversammlung heißt das: die bisherigen Elternvertreter:innen (die den Termin nach § 3 SchulGWahlO bestimmen und nach § 89 (3,4) SchulG einladen) leiten idR die Abstimmung zur Wahlleitung. Bei einer neu gebildeten Klasse (oder Jahrgangsstufe, z.B. in Klassenstufe 11) tut dies die/der Klassenlehrer:in. Sinnvollerweise beauftragt die Schulleitung auch die/den Klassenlehrer:in dazu im Falle einer Nichteinigung die Wahl zu leiten. Theoretisch darf die Wahlleitung auch wechseln (d.h. für jede Wahl einzeln bestimmt werden). Allerdings erlaubt § 4 (4) SchulGWahlO die Hinzuziehung von Helfenden je Wahlgang, die fast alle Aufgaben der Wahlleitung übernehmen können. Insofern kann die formelle Wahlleitung auch von einer unerfahrenen Person übernommen werden, die in jedem Wahlgang Helfende aus den jeweils nicht kandidierenden Eltern bestimmt.

3. Durchführung der Wahl und Erfassung der Kandidierenden

Wahlen sind grundsätzlich geheim und müssen daher per Stimmzettel durchgeführt werden. Dabei wird der Name der kandidierenden Person(en) auf Zettel geschrieben. Auf Antrag und durch einstimmigen Beschluss der anwesenden Wahlberechtigten kann offen gewählt werden. Jede/jeder Wahlberechtigte kann auf dem Stimmzettel so vielen Bewerberinnen und Bewerbern die Stimme geben, wie Personen zu wählen sind. Eine Stimme im Sinne des SchulG entspricht einem Stimmzettel, der wiederum mehrere Personen enthalten darf. Bei einer einstimmigen offenen Wahl im Block erhalten allen Kandidierenden beispielsweise die Gesamtzahl der Stimmen. Nach SchulGWahlO § 5 genügt es, falls nicht mehr Personen kandidieren als Posten zu besetzten sind, nicht, nur die Namen (nicht) auf die Stimmzettel zu schreiben. Jeder Name muss dann mit Ja/Nein/Enthaltung versehen sein. Entsprechend sollten auch alle drei Anzahlen je Person getrennt im Protokoll erfasst werden. Bevor Stellvertreter:innen gewählt werden, wird deren Anzahl abgestimmt. Bei Stimmengleichheit findet (sofern nötig) eine Stichwahl statt, besteht diese fort, wird gelost.

4. Stellvertretende allgemein

§ 2 (5) SchulGWahlO verlangt eine explizite Reihenfolge der Stellvertretenden, soweit [...] die Versammlung nichts anderes bestimmt. Die Standardreihenfolge ist nach Stimmenzahl mit Losentscheid bei Gleichstand. Statt Los können sich die Stellvertretenden aber auch untereinander einigen.

5. Rolle der stellvertretenden Klassenelternsprecher:innen

Das Schulgesetz sieht nur für die/den Elternsprecher*in der ganzen Schule explizit Stellvertretende vor. Allerdings sind für jedes Gremienmitglied 1-2 Stellvertretende zu wählen. Da die Gesamtelternvertretung ein Gremium ist und die Klassenelternsprecher:innen dort Mitglied sind, sind also zumindest für diese Funktion auch Stellvertretende zu wählen. Dass diese auch die Elternversammlung bei Abwesenheit der Klassenelternsprecher:innen vorbereiten und leiten, ist so nicht vorgesehen. Alle weiteren De-Facto-Aufgaben für die Eltern der Klasse (mancherorts Klassenkasse, Kommunikation, Basare u.ä.) sind ohnehin nicht im Gesetz angelegt und können beliebig verteilt werden. In der Praxis besteht der Unterschied zwischen Klassenelternsprecher:innen und Stellvertretenden also v.a. im aktiven und passiven Wahlrecht in der GEV, ansonsten bietet es sich an, alle als Team zu sehen.

Wahlprotokoll Klassen-EV - Erläuterungen
Seite