Was ist das?

Dies ist die im Browser ausfüllbare Version eines Protokolls für Wahlen in der Gesamtelternvertretung (GEV) in Berlin. Sie können es nach dem Ausfüllen (z.B. als PDF) drucken oder als .docx-Datei exportieren. Was gibt es sonst noch?

Wie aktuell ist das Protokoll?

Die letzte geprüfte Schulgesetzänderung ist vom 4.7.2024 (AGH-Beschluss, tritt 1.8.2024 bzw. 1.1.2025 in Kraft). Daraus ergaben sich keine notwendigen Änderungen.

Seit 1.1.2025 gibt es nach über 20 Jahren "neues" SchulG endlich eine aktualisierte Wahlordnung. Deren Auswirkungen sind nun m.E. eingearbeitet, Fehler dabei sind nicht auszuschließen, daher bitte auch die Wahlordnung selbst bei der Wahl griffbereit halten. Die alte Wahlordnung zum Schulverfassungsgesetz ist damit endgültig komplett außer Kraft getreten. Bitte die Protokollvorlagen von 2024/25 und davor nicht mehr verwenden.

Bitte als Desktop-Webseite nutzen!

Dieses Seite ist für die Desktopnutzung entworfen. Auf Smartphones und ggf. Tablets verwenden Sie bitte die Einstellung "Desktop-Webseite" (Firefox) bzw. "Desktopwebseite" (Chrome) bzw. "aA" → "Desktop-Webseite anfordern" (Safari ab iOS 13). Die mobile Ansicht, die Sie gerade sehen, kann beim Drucken als PDF und Export als .docx zu Formatierungsfehlern führen und ist primär zum (Mit)Lesen der Wahlerläuterungen gedacht. Sollten Sie diesen Text auf Ihrem PC oder Laptop sehen, stellen Sie bitte sicher, dass das Browserfenster breit genug ist.

Anleitung

Dieses Dokument ist im Browser ausfüllbar. Überschriften, Fließtext und Tabellenköpfe sind nach Drücken der Schaltfläche auch editierbar und anschließend kann eine angepasste Version lokal gespeichert werden (Dokument speichern). Das Dokument wird (bis auf farbige Ränder) sehr ähnlich zur Bildschirmabbildung gedruckt. Sofern kein privater Modus o.ä. genutzt wird, werden ausgefüllte Felder und Änderungen im lokalen Speicher des Browsers auch nach dem Beenden gesichert (Tipp: testen). Die Schaltflächen Daten löschen bzw. Änderungen verwerfen löschen die jeweils gespeicherten Werte. Die Felddaten können auch exportiert und importiert werden. Seiten mit + oben rechts können vervielfältigt werden, Seiten mit x sind entfernbar, sodass sie nicht mitgedruckt werden, die Seitenanzahl passt sich jeweils automatisch an. Ebenso wird diese Anleitungsseite nicht gedruckt. Weil das ganze Dokument nur aus einer HTML-Datei besteht, können Sie es einfach speichern, offline nutzen und weitergeben.

Dies ist ein docx-Export, für die ursprüngliche Web-Version siehe unten. Die Formularfelder (Schule, Anzahl abgegebener Stimmen etc.) sind als unterstrichener Leerraum umgesetzt, da sich echte Formularelemente (Fill-In) als weniger nutzbar herausgestellt haben. Das Dokument wird mit OnlyOffice (und seltener LibreOffice) getestet, kleine Fehler in MS Office sind nicht auszuschließen.

Insbesondere für das GEV-Wahlprotokoll empfiehlt es sich nicht diesen docx-Export im Nachhinein anzupassen (Auswahl der benötigten Fach- und Teilkonferenzen, Entfernen der Schulkonferenzwahl in ungeraden Jahre etc.) sondern sich über die Webseite eine für Schule und Jahr passende Version zu erstellen. Beachten Sie, dass Sie auch etliche Aspekte der Webseite recht einfach (ohne Quelltextansicht) anpassen und lokal speichern können, wenn Sie z.B. die Hinweise an die Gepflogenheiten der Schule anpassen wollen.

Datenschutz

Das Formular verwendet den localStorage der Web Storage API. Das bedeutet, dass die Felddaten automatisch von Ihrem Browser gespeichert werden und auch nach einem Browserneustart verfügbar sind. Das Formular arbeitet komplett offline, es werden keine Felddaten an Server gesendet. Wenn Sie auf einem fremden PC arbeiten, exportieren und löschen Sie die Daten am Ende (z.B. nach Druck in Datei).

Weitergabe

Dieses Werk ist lizenziert unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 (bekannt als CC-BY-SA 4.0). Zusätzlich ist es gestattet, unter Nutzung dieses Dokuments eine PDF-Version oder einen Ausdruck des ganzen Dokuments oder eines Teils (insbesondere ohne Anleitungsseite) zu erstellen und ohne Namensnennung zu verbreiten und zu archivieren. Wenn Sie nur die GUI dieses Dokuments übernehmen und z.B. ein Dokument zu einem anderen Zweck erstellen, genügt es die technischen Autor:innen dieses Dokuments aufzulisten.

Die jeweils aktuelle Version finden Sie unter:
https://elternmaterialberlin.github.io/gremiendoks/gev/gev-wahlprotokoll.html
als Teil der Materialsammlung:
https://github.com/ElternmaterialBerlin/gremiendoks.
Dort finden Sie auch weitere Dokumente zur Elternarbeit und können eine verbesserte Version dieses Dokuments einsenden.

Technische Autor:innen (Javascript, CSS-Stile etc.)

Inhaltliche Autor:innen (Texte)

Haftungsausschluss

Die Autor:innen sind in der Mehrheit aktive Eltern ohne juristische Ausbildung. Entsprechend kann für die korrekte Auslegung von Gesetzen (Schulgesetz, DSGVO, etc.) keine Garantie gegeben werden. Falls Sie Fehler oder Unklarheiten feststellen, bitten wir Sie die zuletzt aktiven Autor:innen zu kontaktieren.

Warum HTML?

Zum Zeitpunkt der ersten Erstellung (2020-2022) ist die Druckdarstellung über die drei wichtigsten Desktopbrowser hinweg relativ konsistent. Die gewählte Implementierung erlaubt zudem das Anpassen von Teilen des Dokuments ohne HTML-Kenntnisse. Da die korrekte Verarbeitung von Stilen in Office-Dokumenten über Anwendungen (und Anwender:innen) hinweg immer wieder problematisch ist, wurde bewusst kein OOXML (.docx) oder OpenDocument (.odt) eingesetzt. TeX würde zwar konsistentere Druckdarstellung und bessere Langzeitnutzbarkeit desselben Dokuments erlauben, ist aber für die Elternarbeit zu wenig verbreitet und schließt daher viele Mitarbeitende aus. Seit 2023 ist Export als docx möglich, diese Datei wird direkt aus der HTML-Seite generiert, profitiert also von zukünftigen Änderungen dieser.

Drucktipps

Kopf- und Fußzeilen des Browsers müssen ausgestellt und das Drucken vom Hintergrund (Firefox) bzw. Hintergrundgrafiken (Chrome) erlaubt werden. Zudem sollten keine Schriftarten erzwungen werden, da sonst z.B. der Inhalt nicht auf die Seite passt. Falls Sie eine zusätzliche leere Seite in der Druckvorschau bekommen (beobachtet in Safari), stellen Sie die Skalierung auf 99% oder weniger ein. Unter Android kann man direkt aus Firefox seit Version 69 keine PDFs mehr erstellen (zumindest nicht mit den nötigen Einstellungen), mit Chrome wählt man Teilen und dann Drucker (auch für PDF-Export).

Wahlprotokoll für die
Funktionen in der Gesamtelternvertretung

(basierend auf dem Schulgesetz des Landes Berlin (SchulG) und der Wahlordnung zum Schulgesetz (SchulGWahlO))

1. Feststellung der anwesenden Wahlberechtigten

Wahlberechtigt sind nach §90 die anwesenden Elternsprecherinnen und Elternsprecher der Klassen oder Jahrgangsstufen. Stellvertretende Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprecher können, falls nicht alle Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprecher der Klasse anwesend sind, als Abwesenheitsvertreterinnen und Abwesenheitsvertreter aktiv wählen, sich aber nicht wählen lassen. Eine Person kann nicht für eine Klasse anwesend und für eine andere abwesend sein. Das Schulgesetz legt nicht explizit fest, ob eine Person in einem Gremium mehr als eine Stimme haben kann. Frühere Senatsverwaltungen gingen davon aus, dass dies nicht möglich ist, siehe AGH Drucksache 17/14635. Da die SchulGWahlO aber in § 2 von der "Anzahl der Stimmberechtigungen" spricht und auch der Elternleitfaden (Stand 2023) nun von je einer Stimme pro vertretener Klasse ausgeht, empfiehlt sich diese Auslegung.

Wahlberechtigte mit Stimmen.
Das Quorum von 1/3 der Stimmen ist daher ; nachvollziehbar durch eine Anwesenheitsliste als Anlage zum Wahlprotokoll mit Zuordnung von Klassen und Stimmrechten.

2. Wahl der Wahlleitung

Die/der Wahleiter:in wird in offener Abstimmung bestimmt und darf für den jeweiligen Wahlgang nicht selbst kandidieren. In der GEV sollte nach SchulGWahlO § 3 (1) Satz 1 Punkt 5 die/der bisherige Elternsprecher:in der Schule die Wahltermine festgesetzt haben. Dementsprechend leitet sie/er die Abstimmung zur Wahlleitung (SchulGWahlO § 4 (2)). Da SchulGWahlO § 4 (4) es der Wahlleitung erlaubt, (nicht kandidierende) Helfende für jeden Wahlgang zu bestimmen, die auch fast alle Teile der Wahlhandlung übernehmen können, genügt idR die Wahl einer (ggf. wenig kundigen) Person als Wahlleiter:in, die bei keiner Wahl kandidieren will. Helfer:innen können auf der letzten Seite angegeben werden.

3. Durchführung der Wahl und Erfassung der Kandidierenden

Wahlen sind grundsätzlich geheim und müssen daher per Stimmzettel durchgeführt werden. Dabei wird der Name der kandidierenden Person(en) auf Zettel geschrieben. Auf Antrag und durch einstimmigen Beschluss der anwesenden Wahlberechtigten kann offen gewählt werden. Das sollte je Wahlgang separat gefragt werden. Jede/jeder Wahlberechtigte kann auf dem Stimmzettel so vielen Bewerberinnen und Bewerbern die Stimme geben, wie Personen zu wählen sind. Daher sollten Wahlen bei mehreren zu wählenden Personen und mehr Kandidierenden als zu wählenden Personen grundsätzlich geheim erfolgen. Bevor Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt werden, wird deren Anzahl abgestimmt. Stellvertretende Mitglieder sollten idR nur gewählt werden, wenn zuvor alle für die entsprechenden Gremien vorgesehenen Mitglieder gewählt wurden (ein Verbot enthält aber weder SchulG noch SchulGWahlO). Bei Stimmengleichheit findet (sofern nötig) eine Stichwahl statt, besteht danach die Stimmengleichheit fort, wird durch die Wahlleitung gelost. Stichwahl und Losentscheid sollten in der Stimmenspalte vermerkt werden, z.B. „8/10/Los“ für eine im Losentscheid erfolgreiche Person, die davor 8 und 10 Stimmen erhielt. Kandidieren nicht mehr Personen als Posten zu vergeben sind, so verlangt SchulGWahlO in § 5 und 6, dass je Person nach Ja/Nein/Enthaltung gefragt wird. In diesem Fall darf aber im Block abgestimmt werden, wenn niemand dagegen ist.

Elternsprecherin oder Elternsprecher der Schule

Kandidierende für Elternsprecherin oder Elternsprecher der Schule

Name Anzahl der Stimmen

(bei mehr als fünf Kandidierenden bitte eigenes Blatt verwenden)

(geheim/offen)

    (bei geheimer Wahl)

Wahlergebnis Elternsprecherin oder Elternsprecher der Schule
Name E-Mail / Telefon
Seite
Editieren an/aus Dokument speichern Änderungen verwerfen
Daten löschen Daten exportieren Daten importieren als docx speichern

Elternsprecherin oder Elternsprecher der Schule

Kandidierende für stellvertretende Elternsprecherinnen oder Elternsprecher der Schule

stellvertretende Elternsprecherinnen oder Elternsprecher gewählt werden. (maximal 3)

Name Anzahl der Stimmen

(bei mehr als sechs Kandidierenden bitte eigenes Blatt verwenden)

(geheim/offen/Blockwahl)

    (bei geheimer Wahl)

Wahlergebnis stellvertretende Elternsprecherinnen oder Elternsprecher der Schule
# Name E-Mail / Telefon

Siehe Hinweis zu stellvertretenden Mitgliedern bei der Schulkonferenz. Der Vertretungsfall im Sinne des Schulgesetzes betrifft hier nur die Einladung zur GEV und deren Leitung. Weitere typische Aufgaben des GEV-Vorstandes (insbesondere die Kommunikation/ Koordination) sind nicht im Schulgesetz erfasst und können beliebig auf Stellvertretende und sonstige Personen verteilt werden. Gremien-Infos dürfen ohne Beschluss aber nur an Mitglieder gelangen.

Seite

Schulkonferenz

Mitglieder für die Schulkonferenz werden im Allgemeinen in allen geraden Kalenderjahren (2020, 2022, 2024 ...- kann bei Neugründung bzw. Fusion von Schulen abweichen) für die Dauer von zwei Schuljahren gewählt. Scheiden Mitglieder innerhalb dieses Zeitraums aus, erfolgen Nachwahlen. Die Amtszeit der nachgewählten Mitglieder dauert bis zur nächsten Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz an (SchulGWahlO § 8). Erfolgte bereits vor dem Ausscheiden mit Schuljahreswechsel eine Nachwahl nach SchulGWahlO § 8 (3), so ist das dort gewählte Mitglied auch in der SK nur bis zwei Monate Unterrichtsbeginn gewählt. Hier ist also ein Rücktritt und eine erneute Nachwahl zur ersten GEV ggf. sinnvoll. Stellvertretende Mitglieder rücken nicht zu Mitgliedern auf (SchulGWahlO § 8 (1) macht das nochmal klarer). Für dieses Gremium werden vier Mitglieder und bis zu acht stellvertretende Mitglieder gewählt. SchulG Berlin § 117 (2) Für die nach diesem Gesetz zu wählenden Gremienmitglieder sind Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen, höchstens jedoch zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter je Gremienmitglied, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.

Kandidierende für die Mitglieder der Schulkonferenz

Mitglieder der Schulkonferenz zu wählen. (4, nur bei Nachwahl weniger)

Name Anzahl der Stimmen

(bei mehr als zehn Kandidierenden bitte eigenes Blatt verwenden)

(geheim/offen/Blockwahl)

    (bei geheimer Wahl)

Wahlergebnis Mitglieder der Schulkonferenz
Name E-Mail / Telefon
Wahlprotokoll GEV
Schulkonferenz
Seite

Schulkonferenz

Kandidierende für die stellvertretenden Mitglieder der Schulkonferenz

(weitere) stellvertretende Mitglieder der Schulkonferenz gewählt werden. (max. 8 insgesamt)

Name Anzahl der Stimmen

(bei mehr als zehn Kandidierenden bitte eigenes Blatt verwenden)

(geheim/offen/Blockwahl)

    (bei geheimer Wahl)

Wahlergebnis stellvertretende Mitglieder der Schulkonferenz
# Name E-Mail / Telefon

Das Schulgesetz selbst sieht nicht explizit eine Rangfolge bzw. eine Zuordnung der stellvertretenden Mitglieder vor. Jedoch ist in SchulGWahlO § 2 (5) nun festgelegt: Soweit das Gremium oder die Versammlung nichts anderes bestimmt, werden die gewählten Stellvertreterinnen und Stellvertreter in der Reihenfolge zur Vertretung herangezogen, die sich aus der Anzahl der bei der Wahl für sie abgegebenen Stimmen ergibt. Die Reihenfolge ist in die Niederschrift über die Wahl aufzunehmen. Haben Stellvertreterinnen und Stellvertreter bei der Wahl die gleiche Stimmenanzahl erhalten, entscheidet über die Reihenfolge das Los, es sei denn, die gewählten Stellvertreterinnen und Stellvertreter erzielen Einvernehmen über die Reihenfolge. Das bedeutet: will man eine Regelung, die von einer allgemeinen Reihenfolge abweicht (z.B. eine Zuordnung zu Personen), so muss die GEV das explizit beschließen. Auch wenn sich die Stellvertretenden selbst auf eine Reihenfolge einigen, soll diese im Protokoll festgehalten werden.

Seite

Bezirkselternausschuss

Für den Bezirkselternausschuss (BEA) werden zwei Mitglieder und bis zu vier stellvertretende Mitglieder gewählt.
SchulG Berlin § 117 (2): Für die nach diesem Gesetz zu wählenden Gremienmitglieder sind Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen, höchstens jedoch zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter je Gremienmitglied, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.

Kandidierende für zwei Mitglieder im Bezirkselternausschuss

Name Anzahl der Stimmen

(bei mehr als vier Kandidierenden bitte eigenes Blatt verwenden)

(geheim/offen/Blockwahl)

    (bei geheimer Wahl)

Wahlergebnis Mitglieder im BEA
Name E-Mail / Telefon

Kandidierende für die stellvertretenden Mitglieder im BEA

stellvertretende Mitglieder des Bezirkselternausschusses gewählt werden. (2-4)

Name Anzahl der Stimmen

(bei mehr als vier Kandidierenden bitte eigenes Blatt verwenden)

(geheim/offen/Blockwahl)

    (bei geheimer Wahl)

Wahlergebnis stellvertretende Mitglieder im BEA
# Name E-Mail / Telefon

Siehe Hinweis zu stellvertretenden Mitgliedern bei der Schulkonferenz.

Seite

Gesamtkonferenz

Für die Gesamtkonferenz (GK) werden zwei beratende Mitglieder und bis zu vier stellvertretende Mitglieder gewählt.
SchulG Berlin § 117 (2): Für die nach diesem Gesetz zu wählenden Gremienmitglieder sind Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen, höchstens jedoch zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter je Gremienmitglied, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.

Kandidierende für zwei beratende Mitglieder in der Gesamtkonferenz

Name Anzahl der Stimmen

(bei mehr als vier Kandidierenden bitte eigenes Blatt verwenden)

(geheim/offen/Blockwahl)

    (bei geheimer Wahl)

Wahlergebnis beratende Mitglieder in der Gesamtkonferenz
Name E-Mail / Telefon

Kandidierende für die stellvertretenden Mitglieder in der Gesamtkonferenz

stellvertretende Mitglieder der Gesamtkonferenz gewählt werden. (2-4)

Name Anzahl der Stimmen

(bei mehr als vier Kandidierenden bitte eigenes Blatt verwenden)

(geheim/offen/Blockwahl)

    (bei geheimer Wahl)

Wahlergebnis stellvertretende Mitglieder der Gesamtkonferenz
# Name E-Mail / Telefon

Siehe Hinweis zu stellvertretenden Mitgliedern bei der Schulkonferenz.

Seite

Gesamtschülervertretung

Die die Gesamtschülervertretung (GSV) existiert (in dieser Form) nur an Gemeinschaftsschulen und Oberschulen, nicht an Grundschulen. Für die GSV werden zwei beratende Mitglieder und bis zu vier stellvertretende Mitglieder gewählt.
SchulG Berlin § 117 (2): Für die nach diesem Gesetz zu wählenden Gremienmitglieder sind Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen, höchstens jedoch zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter je Gremienmitglied, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.

Kandidierende für zwei beratende Mitglieder in der Gesamtschülervertretung

Name Anzahl der Stimmen

(bei mehr als vier Kandidierenden bitte eigenes Blatt verwenden)

(geheim/offen/Blockwahl)

    (bei geheimer Wahl)

Wahlergebnis beratende Mitglieder in der Gesamtschülervertretung
Name E-Mail / Telefon

Kandidierende für die stellvertretenden Mitglieder in der Gesamtschülervertretung

stellvertretende Mitglieder der Gesamtschülervertretung gewählt werden. (2-4)

Name Anzahl der Stimmen

(bei mehr als vier Kandidierenden bitte eigenes Blatt verwenden)

(geheim/offen/Blockwahl)

    (bei geheimer Wahl)

Wahlergebnis stellvertretende Mitglieder der Gesamtschülervertretung
# Name E-Mail / Telefon

Siehe Hinweis zu stellvertretenden Mitgliedern bei der Schulkonferenz.

Seite

Für jede Fachkonferenz werden zwei beratende Mitglieder und bis zu vier stellvertretende Mitglieder gewählt.
SchulG Berlin § 117 (2): Für die nach diesem Gesetz zu wählenden Gremienmitglieder sind Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen, höchstens jedoch zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter je Gremienmitglied, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.

Kandidierende für zwei beratende Mitglieder in der Fachkonferenz

Name Anzahl der Stimmen

(bei mehr als vier Kandidierenden bitte eigenes Blatt verwenden)

(geheim/offen/Blockwahl)

    (bei geheimer Wahl)

Wahlergebnis Mitglieder in der Fachkonferenz
Name E-Mail / Telefon

Kandidierende für die stellvertretenden Mitglieder in der Fachkonferenz

stellvertretende Mitglieder der Fachkonferenz gewählt werden. (2-4)

Name Anzahl der Stimmen

(bei mehr als vier Kandidierenden bitte eigenes Blatt verwenden)

(geheim/offen/Blockwahl)

    (bei geheimer Wahl)

Wahlergebnis stellvertretende Mitglieder der Fachkonferenz
# Name E-Mail / Telefon

Siehe Hinweis zu stellvertretenden Mitgliedern bei der Schulkonferenz.

Seite

Fachkonferenzen kompakt

Für jede Fachkonferenz werden zwei beratende Mitglieder und bis zu vier stellvertretende Mitglieder gewählt.
SchulG Berlin § 117 (2): Für die nach diesem Gesetz zu wählenden Gremienmitglieder sind Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen, höchstens jedoch zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter je Gremienmitglied, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
Diese Seite kann für die Fachkonferenzwahlen genutzt werden, die offen durchgeführt werden. Für geheime Wahlen bitte die ausführlichen Seiten nutzen. Wenn nicht mehr Kandierende als Posten vorhanden sind, sind nach SchulGWahlO § 5 und 6 Ja, Nein und Enthaltungen bei jeder Person aufzuführen.

Es finden je zwei Wahlen (Mitglieder, stellvertretende Mitglieder) pro Fachkonferenz statt.

Kandidierende für je zwei beratende Mitglieder in den Fachkonferenzen

Fach Name Anzahl der Stimmen

(bei mehr als zehn Kandidierenden bitte eigenes Blatt verwenden)

Wahlergebnis Mitglieder in den Fachkonferenzen
Fach Name E-Mail / Telefon
Seite

Fachkonferenzen kompakt

Kandidierende für die stellvertretenden Mitglieder in den Fachkonferenzen

stellvertretende Mitglieder pro Fachkonferenz gewählt werden. (2-4)

Fach Name Anzahl der Stimmen

(bei mehr als zehn Kandidierenden bitte eigenes Blatt verwenden)

Wahlergebnis stellvertretende Mitglieder der Fachkonferenzen
Fach # Name E-Mail / Telefon

Siehe Hinweis zu stellvertretenden Mitgliedern bei der Schulkonferenz.

Seite

Für jede Teilkonferenz/Teilschülervertretung werden ein beratendes Mitglied und bis zu zwei stellvertretende Mitglieder gewählt.
SchulG Berlin § 117 (2): Für die nach diesem Gesetz zu wählenden Gremienmitglieder sind Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen, höchstens jedoch zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter je Gremienmitglied, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
Diese Wahlen erfolgen nur dann in der GEV, wenn die GEV keine Teilelternvertretungen eingerichtet hat (SchulG § 90 (4)). Sonst ist dort zu wählen.

Kandidierende für ein beratende Mitglied in der Teilkonferenz/Teilschülervertretung

Name Anzahl der Stimmen

(bei mehr als vier Kandidierenden bitte eigenes Blatt verwenden)

(geheim/offen/Blockwahl)

    (bei geheimer Wahl)

Wahlergebnis Mitglied in der Teilkonferenz/Teilschülervertretung
Name E-Mail / Telefon

Kandidierende für die stellvertretenden Mitglieder in der Teilkonferenz/Teilschülervertretung

stellvertretende Mitglieder der Teilkonferenz/Teilschülervertretung gewählt werden. (1-2)

Name Anzahl der Stimmen

(bei mehr als vier Kandidierenden bitte eigenes Blatt verwenden)

(geheim/offen/Blockwahl)

    (bei geheimer Wahl)

Wahlergebnis stellvertretende Mitglieder der Teilkonferenz/Teilschülervertretung
# Name E-Mail / Telefon

Siehe Hinweis zu stellvertretenden Mitgliedern bei der Schulkonferenz.

Seite

4. Einspruch, Wahlleiter:innen und Helfer:innen Unterschriften

Einspruch gegen die Wahlen oder Wahldurchführung sind schriftlich begründet innerhalb einer Woche bei der Wahlleitung oder der Schulleitung einzulegen. Über die Einsprüche entscheidet innerhalb einer Woche die Schulleiterin oder der Schulleiter (SchulG § 118(1) und (2)).

Seiten.

Name geleitete Wahlen Helfer:in bei Unterschrift

Helfer:in bei einer Wahl ist, wer u.a. Stimmzettel verteilt/einsammelt, Stimmen aufschreibt, nach offener Wahl fragt usw. (siehe § 4 (3) SchulGWahlO). Helfer:innen eines Wahlgangs dürfen nicht kandidieren. Bei vielen geleiteten/unterstützen Wahlen kann man diese z.B. durch „SK, stvSK, FK D,FK Ku, stvGK“ abkürzen und/oder "alle außer:" davorsetzen.

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